Arbeitszimmer

Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Schreiben vom 02.03.2011 zu dem Thema “Arbeitszimmer” ab dem Steuerjahr 2007 Stellung genommen.

Wer für diese Jahre in seiner Einkommensteuer noch Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einem Arbeitszimmer geltend machen möchte, kann die Auffassung der Finanzverwaltung in diesem BMF-Schreiben nachlesen.

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitnehmer, Existenzgründer, Unternehmer abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert