Auch im Jahr 2013 bleibt die Einkommensteuer von Rentnern und Rentnerinnen aktuell. Die Rechtslage hat sich ab dem Jahr 2005 grundlegend geändert.
In einem am 24.10.2012 entschiedenen Fall hat das Finanzgericht Düsseldorf einen Fall zu entscheiden gehabt, in dem das Finanzamt in einem Steuerbescheid für 1997 im Erläuterungsteil des Steuerbescheides mitteilte:
„Besonders wichtig: Die Steuerakte wurde zum 1. 1. 1998 gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie von der Abgabe der Steuererklärungen befreit“
Es half nichts. Auch diese Rentner müssen – wenn die Einkünfte entsprechend sind – Steuererklärungen abgeben.