Bei der Gestaltung von steuerfreien Anteilen für Arbeitnehmer-Gehälter ist die Kreativität der Beteiligten schon immer sehr ausgeprägt gewesen.
In einem Urteil vom 19.09.2012 hatte der BFH einen solchen Fall zu entscheiden. Das Gericht urteilte im Ergebnis gegen den Arbeitgeber.
Fazit: Eine zu weitgehende Auslegung, bei gleichzeitigen Fehlern in der Detailausgestaltung der zivilrechtlichen Vertragsgrundlagen (hier Arbeitsverträge mit vertraglich formuliertem ANSPRUCH), führt zu Nachzahlungen und dem Scheitern des angestrebten Ziels der Steuer- und Sozialversicherungs-Minderung.
Sofern Sie Ihren Arbeitnehmern steuerfreie Anteile am Lohn oder Gehalt oder weitere „Extras“ zukommen lassen möchten, lassen Sie Ihr Vorhaben von einem Steuerberater prüfen und halten Sie sich penibel an die Formalien! Fehler sind in diesem Bereich sehr kostspielig.