Mit dem neuen Jahr gibt es einige Änderungen bei der Lohnabrechnung sowie zu Steuern.
- Der Mindestlohn steigt, damit sinkt die mögliche Arbeitszeit für Minijobber pro Monat. Ich bitte zu beachten: Die Erhöhung des Mindestlohns gilt auch für 450-Euro-Minijobber und nach der Anpassung des Mindestlohns auf 8,84 Euro erreichen Minijobber schon nach 50 Stunden und 54 Minuten die zulässigen 450 Euro im Monat. Arbeitgeber von Minijobbern, die die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro ausreizen, sollten daher bestehende Beschäftigungen zum 1. Januar 2017 neu beurteilen. Wird die Arbeitszeit nicht angepasst, kann die Erhöhung des Stundenlohns zu einer Überschreitung der jährlichen Entgeltgrenze von 5.400 Euro führen. Hierzu gibt es bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft weitergehende Informationen.
- Weiterhin gibt es Änderungen zu Steuerfreibeträgen (Anhebung der Grund- und Kinderfreibeträge, Kindergeld u.a.), Unternehmensfinanzierung sowie zu Elektronischen Auszeichnungssystemen (z.B. elektronische Registrierkassen). Hierzu bietet das Bundesfinanzministerium hier weitergehende Informationen.