Minijobber benötigen Steuer ID ab 2022

Steuer-ID ist ab 2022 auch im gewerblichen Minijob zu melden

Auch der Verdienst aus einem Minijob ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob der Verdienst pauschal oder nach individuellen Merkmalen (Lohnsteuerklassen) des Minijobbers versteuert werden soll.

Neu ist für Arbeitgeber aber, dass ab dem Jahr 2022 die Steuer-IDs ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermittelt werden müssen.

Was ist eigentlich eine Steuer-ID, in welchen Fällen ist sie zu melden und wie kann man sie beantragen, wenn sie nicht mehr aufzufinden ist? Die Steuer-ID wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig. Sie ändert sich zum Beispiel auch nicht nach einer Namensänderung, einer Änderung des Personenstandes oder nach einem Umzug. Finanzbehörden sollen durch die Nummer in die Lage versetzt werden, zulässige Überprüfungen vorzunehmen und vorhandene Informationen zuzuordnen.

WICHTIG: Die 11-stellige Nummer lässt für den Nutzer keine Rückschlüsse auf die bei der Finanzverwaltung hinterlegten Daten zu. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen nur Finanzbehörden die persönlichen Daten für die Steuer-ID erheben und verwenden.

Wie bekomme ich eine Steuer-Identifikationsnummer?

Bis Ende des Jahres 2008 wurde die Steuer-ID allen Bürgern, die zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gemeldet waren, in einem Brief des BZSt mitgeteilt.

Wer in Deutschland gemeldet ist, bekommt seine Steuer-ID seit ihrer Einführung automatisch per Post zugesendet. Auch nach der Geburt eines Kindes erhält dieses bereits den ersten Brief mit der Steuer-ID. Ausländer erhalten ihre Steuer-ID ebenfalls automatisch nach ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Deutschland.

Die Steuer-ID finden Ihre Beschäftigten entweder auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung, dem letzten Steuerbescheid, der letzten Steuererklärung dem Schreiben des BZSt bei der erstmaligen Vergabe einer Steuer-ID oder dem Schreiben des Finanzamts im Oktober/November 2011 mit der Information über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM).

Sind diese Dokumente nicht auffindbar, kann vom Arbeitnehmer auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern eine erneute Mitteilung der Steuer-ID beantragt werden.

Wofür benötige ich die Steuer-ID?

Die Steuer-ID ist bei jeder Kommunikation mit dem Finanzamt, wie beispielsweise bei der Steuererklärung oder der Beantragung von Freistellungsaufträgen, anzugeben. Aber auch bei bestimmten Anträgen auf Sozialleistungen, wie unter anderem Kindergeld oder Rente, wird die Steuer-ID benötigt. Sie ist auch Krankenkassen mitzuteilen, wenn diese Daten über gezahlte oder erstattete Beiträge an die Finanzverwaltung melden muss.
Meldung der Steuer-ID an die Minijob-Zentrale für gewerbliche Minijobber

Ab dem 1. Januar 2022 ist die Steuer-ID ihrer gewerblichen Minijobber auch über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlen oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornehmen. Zudem müssen Sie in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angeben.

TIPP: Kümmern Sie sich daher frühzeitig um die Steuer-ID Ihrer Minijobber, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten.

Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Steueridentifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Bundeszentralamt ist unter der Service-Hotline: 0228 4061240 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar.

Schriftliche Anfragen zur steuerlichen Identifikationsnummer können unter www.bzst.de gestellt werden.

Quelle: https://blog.minijob-zentrale.de/steuer-id-2022-im-minijob/

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