SEPA, SEPA, SEPA

Sollten Sie in grösserem Umfang Lastschriften bei Ihren Kunden einziehen, so sollten Sie sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen. Sonst könnte es passieren, dass ab 1. Februar 2014 keine fällige Zahlung mehr eingezogen werden kann.

Die Datev erläutert das im aktuellen Trialog TV III/2013 Beitrag (ab Minute 8:30)

Sie benötigen eine Gläubiger – ID. Diese erhalten Sie bei der Bundesbank. Der dazugehörende Link ist hier.

Sofern Sie noch weiter Hilfe benötigen, hier sind die Seiten der Datev.

Sie können mich aber auch gerne anrufen. Ich helfe Ihnen gerne.

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Fahrtenbuch

Im Grunde ist es höchst willkommen, wenn ein Dienstwagen privat genutzt werden darf. Aber das Vergnügen hat auch eine steuerliche Seite.  Setzt  der Unternehmer ein betriebliches Kfz für private Fahrten ein, so liegt eine Nutzungsentnahme vor, die  – wie auch Sachentnahmen – steuerlich zu erfas-sen ist. Dürfen Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für Privatfahrten nutzen, müssen sie den daraus resultierenden  geldwerten Vorteil ebenfalls versteuern.  Hört sich im Prinzip einfach an, führt jedoch in der Praxis immer wieder  zu  Irritationen  mit den Finanzbehörden.  Um den steuerlichen Wert der privaten  Nutzung zu ermitteln, ist es prinzipiell möglich, ein Fahrtenbuch  zu führen oder die sogenannte 1-Prozent-Methode anzuwenden. Dabei  muss  insbesondere  das Fahrtenbuch hohen Anforderungen genügen, um die steuerliche Anerkennung zu sichern.


Anforderungen an das Fahrtenbuch
Wenn durch ein Fahrtenbuch lückenlos nachgewiesen werden kann, welche Fahrleistung jeweils im Kalenderjahr tatsächlich auf die betriebliche und  private Nutzung entfällt, ist das möglicherweise die steuerlich vorteilhaftere  Methode für Fahrer, die das zur Verfügung gestellte Kfz selten privat nutzen.
Aber dann sind sehr genaue Angaben zu machen, die in aller Regel mit einem hohen Verwaltungsaufwand einhergehen. So müssen die Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und dürfen keine Widersprüchlichkeiten enthalten. Zudem muss das Fahrten-buch zeitnah, d.h.  möglichst unmittelbar im Anschluss an die betreffenden Fahrten und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen Form geführt werden, die nachträgliche Änderungen grundsätzlich ausschließt. Bei der Nutzung entsprechender Software gelten diese Anforderungen vergleichbar.

Insofern sind Excel-Tabellen nicht ausreichend, da sie im Nachhinein manipulierbar sind. Zu den Pflichtangaben in  einem Fahrtenbuch gehören bei beruflichen Fahrten insbesondere das Datum, das konkrete Ziel der Fahrt und der Grund, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende einer Fahrt sowie die möglichst exakte Bezeichnung des jeweiligen Ortes. Für Privatfahrten genügen jeweils die Kilometerangaben. Darüber hinaus sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gesondert zu kennzeichnen. Weiterlesen

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Steuerfreie Zahlungen an Arbeitnehmer

Bei der Gestaltung von steuerfreien Anteilen für Arbeitnehmer-Gehälter ist die Kreativität der Beteiligten schon immer sehr ausgeprägt gewesen.

In einem Urteil vom 19.09.2012 hatte der BFH einen solchen Fall zu entscheiden. Das Gericht urteilte im Ergebnis gegen den Arbeitgeber.

Fazit: Eine zu weitgehende Auslegung, bei gleichzeitigen Fehlern in der Detailausgestaltung der zivilrechtlichen  Vertragsgrundlagen (hier Arbeitsverträge mit vertraglich formuliertem ANSPRUCH), führt zu Nachzahlungen und dem Scheitern des angestrebten Ziels der Steuer- und Sozialversicherungs-Minderung.

Sofern Sie Ihren Arbeitnehmern steuerfreie Anteile am Lohn oder Gehalt oder weitere „Extras“ zukommen lassen möchten, lassen Sie Ihr Vorhaben von einem Steuerberater prüfen und halten Sie sich penibel an die Formalien! Fehler sind in diesem Bereich sehr kostspielig.

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Rentner 2013

Auch im Jahr 2013 bleibt die Einkommensteuer von Rentnern und Rentnerinnen aktuell. Die Rechtslage hat sich ab dem Jahr 2005 grundlegend geändert.

In einem am 24.10.2012 entschiedenen Fall hat das Finanzgericht Düsseldorf einen Fall zu entscheiden gehabt, in dem das Finanzamt in einem Steuerbescheid für 1997 im Erläuterungsteil des Steuerbescheides mitteilte:

„Besonders wichtig: Die Steuerakte wurde zum 1. 1. 1998 gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie von der Abgabe der Steuererklärungen befreit“

Es half nichts. Auch diese Rentner müssen – wenn die Einkünfte entsprechend sind – Steuererklärungen abgeben.

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Informationen März 2013

Das Unternehmermagazin der Datev informiert in diesem Monat über die Themen Unternehmensnachfolge, Auftragswesen und Buchhaltungs-Zusammenarbeit Mandant-Steuerberater. Die notwendigen Arbeiten im Bereich Buchhaltung und Steuern können mit diesen Lösungen effizient erledigt werden.

Für den kommenden Frühling sollten Sie bei Gartenarbeiten auf die Formalien achten, dann können Sie von den Lohnkosten bis zu 20% von Ihrer Steuerlast abziehen. Weitere Details können Sie im entsprechenden Eintrag hier nachlesen.

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